Die errichtung des Mietvertrages erfolgt für die Mieterin / den Mieter frei von Anwalts- oder Notargebühren.
Die Vermietung erfolgt direkt durch den Eigentümer, sodass auch keine Vermittlungsprovision anfällt, jedenfalls hat die MEBi Immobilien GmbH keinen Makler beauftragt oder ermächtigt, Mietobjekte zu vermitteln.
Vor Übergabe des Mietobjektes ist die Kaution - in der Regel in der Höhe von drei Bruttomonatsmieten - in der Form einer Barkaution zu erlegen. Die Kaution wird mit Beendigung des Mietvertrages und Erfüllung sämtlicher Pflichten durch die Mieterin / den Mieter, somit mit vertragskonformer Rückstellung des Mietobjektes, erstattet.